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Arbeitsvermittlung

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) oder Arbeitslosenhilfe (Alhi) haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch), erhalten auf Wunsch von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein. Voraussetzung für die Ausstellung des Gutscheins ist, dass der Arbeitslose nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist. Mit dem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer einen oder mehrere private Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten. Jeder Vermittler, der bereit ist, für den Gutscheinbesitzer tätig zu werden, ist verpflichtet, mit ihm einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgeht, die der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer zahlen soll. weiter ... weiter ...

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