Im Zuge der Einführung der internationalisierten Domains ist mit zahlreichen Gerichtsverfahren zu rechnen. Zwar sind allgemeingültige Aussagen derzeit schwer möglich, solange die Details der Einführung noch nicht feststehen. Nicht auszuschließen ist daher, dass bereits seitens der einzelnen Vergabestellen Lösungsmöglichkeiten für potentielle Konfliktfälle geschaffen werden. Hilfe bietet auch das klassische Domain-Recht wie Marken- und Wettbewerbsrecht. Hier kommen insbesondere unter dem Stichwort "Trittbrettfahrer" Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Keinesfalls sollte man sich jedoch in einer trügerischen (Rechts-)Sicherheit wiegen: jede technische Innovation ist Anlass für vorübergehende Phasen der Unsicherheit. Großen wie kleinen Unternehmen und Organisationen ist daher unbedingt schon jetzt vorbeugend zu raten, von der Möglichkeit der Vorbestellung für ihre Umlaut-Begriffe Gebrauch zu machen. Selbst eine grundsätzlich nicht angreifbare rechtliche Position muss im Zweifel erst mühsam vor Gericht durchgesetzt werden, und zieht so möglicherweise erhebliche Zeit- und Kostenverluste nach sich. Weiterer Schaden droht durch den Ausfall der Nutzung einer strittigen Umlaut-Domain über einen längeren Zeitraum hinweg. Die präventive Registrierung bietet daher den effektivsten und kostengünstigsten Schutz vor allen absichtlichen wie versehentlichen Rechtsverletzungen.
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